Hauptinhalt

Die Landeszahnärztekammer für Tirol

Die Landeszahnärztekammer für Tirol wurde auf Grund des am 1.1.2006 in Kraft getretenen Zahnärztekammergesetzes mit gleichem Datum als Interessenvertretung der im Bundesland Tirol berufstätigen Angehörigen des zahnärztlichen Berufes (Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Zahnärzte – Dres.med.dent., Dentisten) in Innsbruck eingerichtet.

Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Fachärzte für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Mitglieder der jeweiligen Ärztekammer auf Landesebene; diese waren in verschiedenen Gremien der Ärztekammern vertreten und wurden die Interessen der Angehörigen des zahnärztlichen Berufes von der Ärztekammer vertreten.

Alle in die Zahnärzteliste eingetragenen und den zahnärztlichen Beruf in Österreich ausübenden Personen sind Mitglieder der Österreichischen Zahnärztekammer; diese sind jeweils einer Landeszahnärztekammer zugeordnet, die weitgehende Finanz-, Personal- und Vertragshoheit besitzen. Die Altersversorgung in Form des Wohlfahrtsfonds blieb für die Zahnärzte unangetastet: Mit Ausnahme der Dentisten sind die Kammermitglieder gegenüber dem bei der jeweiligen Ärztekammer des entsprechenden Bundeslandes eingerichteten Wohlfahrtsfonds beitragspflichtig bzw. leistungsberechtigt. Das Mitbestimmungsrecht der Zahnärzte wird durch die Entsendung von Vertretern der Landeszahnärztekammern in die Organe des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammern verwirklicht.

Den Landeszahnärztekammern obliegt die Besorgung der Geschäfte der Österreichischen Zahnärztekammer von regionaler Bedeutung:

Dazu gehören insbesondere:

Standesführung, Niederlassung – Stellenplan, Vereinbarung und Organisation des zahnärztlichen Notdienstes (Wochenend - und Feiertagsdienste), Kollegiale Schlichtung, Patientenschlichtung, Beitragseinhebung, Aus- und Fortbildung von zahnärztlichen Assistentinnen, Fort- und Weiterbildung von Zahnärzten, interne Organisation und Personalführung, Einrichtung von wirtschaftlichen Einrichtungen, Entsendung von Vertretern in die Gremien der Ärztekammer (Wohlfahrtsfonds) und sonstige Landesorganisationen..

Die Landeszahnärztekammer für Tirol wird nach außen von ihrem gewählten Präsidenten bzw. im Verhinderungsfall vom Vizepräsidenten vertreten, die gemeinsam mit dem Finanzreferenten den Landesvorstand bilden. Entscheidungsorgan ist der Landesausschuss, der sich aus gewählten Delegierten zusammensetzt.

Die Landeszahnärztekammer für Tirol steht mit Kompetenz, Service und ehrlicher Standespolitik für ihre Mitglieder ein und ist bemüht, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen und zu fördern sowie für die Wahrung des Berufs- und Standesansehens und der Berufs- und Standespflichten des zahnärztlichen Berufs zu sorgen.

OMR DDr. Paul Hougnon