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Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege!

Wir möchten Sie ganz herzlich in der Landeszahnärztekammer für Tirol begrüßen! Sie haben beschlossen, sich bei uns anzumelden, da Sie in Tirol als Zahnarzt oder Facharzt für ZMK tätig sein wollen. Dafür sind einige Formalitäten notwendig, damit wir Sie in die Zahnärzteliste eintragen können.

Personen, die den zahnärztlichen Beruf in Österreich auszuüben beabsichtigen und die Erfordernisse der Eigenberechtigung, der erforderlichen Vertrauenswürdigkeit, der gesundheitlichen Eignung, der Kenntnisse der deutschen Sprache, eines entsprechenden Qualifikationsnachweises erfüllen, haben sich  vor Aufnahme ihrer zahnärztlichen Tätigkeit anzumelden und sich in die Zahnärzteliste eintragen zu lassen.

Wir werden Ihnen bei etwaigen Fragen gerne weiterhelfen. Wir haben für Sie von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 16:00  geöffnet.

Für die Eintragung in die Zahnärzteliste müssen Sie bei der Landeszahnärztekammer unter Vorlage der folgenden Originaldokumente oder beglaubigter Abschriften vorstellig werden. Nachweise sind, sofern sie nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, auch in beglaubigter Übersetzung vorzulegen:

Für Fachärzte für ZMK:

  • Promotionsurkunde
  • Facharztdiplom

Für Dr.med.dent. (Österreich):

  • Promotionsbescheid

Für Dr.med.dent. und approbierte Zahnärzte (EWR-Bürger):

  • Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung
  • Promotionsurkunde
  • Approbationsurkunde
  • Bestätigung der zuständigen Approbationsbehörde über die aufrechte Approbation (Certificate of good Standing) (nicht älter als drei Monate)
  • EU-Konformitätsbestätigung

Für Nicht-EU-Bürger:

  • Nostrifizierungsbescheid

Für alle gilt weiters: Vorlage

  • Lebenslauf
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Strafregisterauszug bzw. polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Ärztliche Bestätigung über die gesundheitliche Eignung (nicht älter als drei Monate) von einem Arzt für Allgemeinmedizin oder Internisten
  • Certificate of good standing der zuständigen Standesvertretung (nicht älter als drei Monate)
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Versicherer (Mindestversicherungssumme hat generell für jeden Versicherungsfall €  2.000.000, Haftungshöchstgrenze pro Versicherungsjahr € 6.000.000) (gilt nur für niedergelassene Zahnärzte und Wohnsitzzahnärzte)
  • Dienstvertrag (gilt nur für angestellte Zahnärzte)
  • Meldezettel (gilt nur für Wohnsitzzahnärzte)
  • 1 Passfoto
  • Ev. Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Um vorherige Terminvereinbarung mit dem Kammeramt wird gebeten.

Kontakt:
Landeszahnärztekammer für Tirol
Christine Hanin
Tel.: +43 (0) 5 05 11 - 6021
Fax: +43 (0) 5 05 11 - 6026
hanin(at)tiroler.zahnaerztekammer.at

Nach vollständigem Einlangen und Prüfung Ihrer Unterlagen werden Sie, sofern Sie sämtliche Voraussetzungen erfüllen, in die Zahnärzteliste eingetragen. Gleichzeitig wird für Sie ein Zahnärzteausweis bestellt. Sowohl die Eintragung in die Zahnärzteliste als auch die Ausstellung des Ausweises muss beim Finanzamt vergebührt werden. Sie müssen uns daher einen Betrag von € 28,60 zahlen, den wir direkt an das Finanzamt weiterleiten.

Wer den zahnärztlichen Beruf oder den Dentistenberuf bzw eine in den §§ 4 oder 58 ZÄG umschriebene Tätigkeit ausübt, ohne hiezu nach dem Zahnärztegesetz oder anderen gesetzlichen Vorschriften berechtigt  zu sein, begeht gem. § 51 Abs 1 ZÄG, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis € 4.000 zu bestrafen.


Informationsblatt Neuanmeldung
Informationsblatt Zahnärzteausweis
Antragsformular Zahnärzteausweis
Ansuchen Eintragung als Wohnsitzzahnarzt