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INFORMATION ZUR 5. NOVELLE ZUR 2. COVID-19-BASISMASSNAHMENVERORDNUNG (STAND 7.2.2023) GILT BIS VORLÄUFIG 30.4.2023


Am 7. Februar 2023  wurde die 5. Novelle zur 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung veröffentlicht:

Für die zahnärztliche Ordination ergeben sich daraus keinerlei Änderungen. Es gelten wie bisher die folgenden Regeln

  • Das Ordinationsteam hat eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.
  • PatientInnen, BesucherInnen und Begleitpersonen haben eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen.

Die Verpflichtung zum Tragen der Maske entfällt, sofern das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B.: Schutzwände aus Plexiglas) minimiert werden kann.

  • COVID-19-Beauftrager und COVID-19-Präventionskonzept bleiben aufrecht, siehe dazu für nähere Informationen hier.

Es ist kein 2,5G Nachweis (geimpft/genesen/PCR-getestet) für das Ordinationsteam erforderlich.