Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
hier finden Sie Informationen zur "Gratiszahnspange":
- Informationsfolder der Österreichischen Zahnärztekammer und des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger zur "Gratiszahnspange"
- Liste der Vertragskieferorthopäden und der Wahlkieferorthopäden*)
*) Anmerkung: Die auf dieser Liste genannten Wahlkieferorthopäden haben ihre Qualifikation der ÖGK nachgewiesen. Das hat zur Folge, dass – nach entsprechendem Antrag und Bewilligung durch die Krankenkasse - 80% des Vertragstarifs für die Sachleistung "Festsitzende KFO-Hauptbehandlung" erstattet werden.
- Honorare KFO bei Wahl-Kieferorthopäden:
Für die erhöhte Kostenerstattung von kieferorthopädischen Behandlungen (IOTN 4 und 5 bis zum 18. LJ) sind Zahnärzte verpflichtet, die Tarife für diese Leistung im Internet zu veröffentlichen. Zahnärzte, die selbst über einen Internetauftritt verfügen, veröffentlichen diese Information auf der eigenen Homepage. Zahnärzte, die über keinen eigenen Internetauftritt verfügen, veröffentlichen diese Information hier auf unserer Homepage.