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Im Laufe Ihrer Berufstätigkeit werden sich immer wieder einige Daten ändern. Was müssen Sie melden?

Gemäß § 14 ZÄG haben Angehörige des zahnärztlichen Berufs der Österreichischen Zahnärztekammer im Wege der örtlich zuständigen Landeszahnärztekammer folgende schriftliche Meldungen zu erstatten:

  1. jede Namensänderung und Änderung der Staatsangehörigkeit;
  2. jeden Wechsel des Hauptwohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts sowie der Zustelladresse;
  3. jede Änderung der Ordinationstelefonnummer und E-Mail-Adresse;
  4. jede Eröffnung, Verlegung und Auflassung eines Berufssitzes;
  5. jede Eröffnung, Erweiterung und Schließung von Gruppenpraxen sowie Beginn und Ende der Beteiligung an einer solchen;
  6. die Berufseinstellung sowie die Berufsunterbrechung;
  7. die Aufnahme und Beendigung einer zahnärztlichen Tätigkeit außerhalb des ersten Berufssitzes;
  8. die Aufnahme und Beendigung einer zahnärztlichen Nebentätigkeit;
  9. die Wiederaufnahme der Berufsausübung.

Die Meldungen gemäß Z 1 bis 3 haben binnen einer Woche, die übrigen Meldungen im Vorhinein zu erfolgen.

Weiters verpflichten Sie die gesetzlichen Bestimmungen, uns alle für die Verwaltung des Wohlfahrtsfonds erforderlichen Datenänderungen zu übermitteln. Das sind insbesondere:

  • Jede Änderung im Familienstand (Verehelichung, Scheidung, Geburt eines Kindes, Todesfall) binnen 4 Wochen nach Eintreten der Änderung
  • Änderungen in der Berufstätigkeit (Pensionierung, Arbeitslosigkeit) binnen 14 Tagen nach Eintreten der Änderung

Kontakt:
Landeszahnärztekammer für Tirol
Christine Hanin
Tel.: +43 (0) 5 05 11 - 6021
Fax: +43 (0) 5 05 11 - 6026
hanin(at)tiroler.zahnaerztekammer.at