SIE WOLLEN EINE ORDINATION ERÖFFNEN ODER VERLEGEN?
- Wenn Sie eine Ordinationsstätte eröffnen wollen, ist dies dem Kammeramt im Vorhinein anzuzeigen und müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mitglied der Österreichischen Zahnärztekammer
- Niederlassungsmeldung an die Landeszahnärztekammer Tirol
- Aufrechte Berufshaftpflichtversicherung
Hier können Sie die Niederlassungsmeldung downloaden.
- Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Ordination zu verlegen, ist dies ebenfalls dem Kammeramt im Vorhinein anzuzeigen.
Hier können Sie die Verlegungsanzeige downloaden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Landeszahnärztekammer für Tirol
Christine Hanin
Tel.: +43 (0) 5 05 11 - 6021
Fax: +43 (0) 5 05 11 - 6026
hanin(at)tiroler.zahnaerztekammer.at