Hauptinhalt

Sie möchten sich in Ihrer Ordination vertreten lassen?

Wir haben für Sie die wichtigsten dabei zu beachtenden Punkte zusammengefasst:

  • Vergewissern Sie sich, ob die Kollegin bzw. der Kollege, die/der sich für die Vertretung gemeldet hat, in die Zahnärzteliste eingetragen ist. Sie erhalten diese Information jederzeit auf Anfrage in der Kammer.
  • Empfehlenswert ist auch, sicher zu stellen, dass Ihr Vertreter über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt.
  • Von der Strahlenschutzbehörde wird gefordert, dass auch der Vertreter/die Vertreterin über die entsprechende Ausbildung zur/zum Strahlenschutzbeauftragten verfügt.
  • Wenn Sie einen Vertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse haben, dann sind durchgehende Vertretungen ab 6 Wochen der Kasse und der Kammer zu melden. Teilen Sie in diesen Fällen die Person des Vertreters und die Dauer der Vertretung mit.

Bewertung der Praxisvertretung für eine eventuelle Kassenstellenbewerbung:

Als Vertretungstag zählt nicht, wenn die Vertretung an einem Ordinationstag nicht zur Gänze (z.B. nur stundenweise) übernommen wurde. Damit die Praxisvertretung im Punkteschema berücksichtigt werden kann, muss diese vor Antritt der Vertretung der Landeszahnärztekammer für Tirol schriftlich oder mündlich bekannt gegeben werden. Der Vertreter erhält nur aufgrund dieser Meldung ein Formular zugesandt, welches nach Beendigung der Vertretung, ausgefüllt und vom vertretenen Zahnarzt bestätigt, unverzüglich (spätestens jedoch vier Wochen nach Wiederaufnahme der zahnärztlichen Tätigkeit) an die Landeszahnärztekammer für Tirol zurückgesandt werden muss. Nachträgliche Meldungen von Vertretungen, auch wenn diese vom vertretenen Zahnarzt bestätigt wurden, können nur von der Landeszahnärztekammer für Tirol anerkannt werden.

Kontakt:
Landeszahnärztekammer für Tirol
Christine Hanin
Tel.: +43 (0) 5 05 11 - 6021
Fax: +43 (0) 5 05 11 - 6026
hanin(at)tiroler.zahnaerztekammer.at